Wie kann ich ohne Arbeitsvisum für 1 oder sogar bis zu 3 Jahre durchgehend in Russland bleiben?

Laut Gesetz der Russischen Föderation dürfen ausländische Bürger/innen mit dem Businessvisum nicht mehr als 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum in Russland bleiben. Für einen durchgehenden Aufenthalt in Russland von 1 bis 3 Jahre wird ein Arbeitsvisum benötigt. Eines zu beantragen ist sehr kostenintensiv. Die Alternative ist ein Beschäftigungsverhältnis bei einer russischen Firma, um ein solches Visum zu erhalten.

Es gibt jedoch eine legale Möglichkeit, mit einem Businessvisum durchgehend auf russischem Boden zu verbleiben. Sie können bei den entsprechenden Behörden Ihres Heimatlandes einen zweiten Reisepass beantragen. In diesem Beitrag werden wir diese Option näher erläutern und die am häufigsten gestellten Fragen beantworten.

Wie wird dies gemacht?

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Prozess je nach Ihrem Heimatland variieren kann. Im Folgenden handelt es sich lediglich um einen groben Ablauf. Wir haben keine Informationen zu den genauen Schritten, die die ausländische Person befolgen müsste, sollte sie sich für diese Option entscheiden.

  • Sie besitzen zunächst einen einzigen Reisepass.
  • Sie reichen ihn gemeinsam mit Ihrem Visumsantrag ein, z.B. beim Antrag auf ein russisches Visum für 3 Jahre.
  • Sie kontaktieren die Reisepassbehörde in Ihrem Heimatland und beantragen einen neuen Pass. Dabei geben Sie an, warum Sie einen zweiten Pass benötigen. Zum Beispiel: Ihr aktuelle Pass liegt beim Konsulat eines Staates, Sie brauchen jedoch dringend ein Visum für einen anderen Staat.
  • Sie erhalten einen neuen Reisepass
  • Mit dem neuen Reisepass beantragen Sie ein weiteres russisches Visum für 3 Jahre

Wenn Sie die obigen Schritte folgen, werden Sie zwei verschiedene Reisepässe mit jeweils einem 3-Jahre Visum besitzen. Jeder der beiden Pässe und Visa wird Ihnen abwechselnd einen Aufenthalt von 90 Tage in Russland gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass Sie Russland verlassen müssen, wenn auch nur für wenige Stunden, um erneut einzureisen und an der Grenze den anderen Pass vorzuzeigen.

Ist es legal?

Dies ist legal. Mit einem Businessvisum dürfen Sie nicht länger als 90 Tage ununterbrochen auf russischem Boden bleiben. Es ist jedoch absolut legal, aus dem Land auszureisen und mit einem anderen Visum, ausgestellt auf einem anderen Reisepass, wieder einzureisen.

Es gibt einen weiteren Weg, über das Jahr fast durchgehend in Russland zu bleiben. Es ist etwas kostenintensiver:

Ausländische Staatsangehörige können alle 3 Monate ein Visum für 3 Monate erhalten.Hierfür müssen sie Russland am Ende des 3-Monate-Zeitraums verlassen und ein neues Visum beantragen (in EU-Ländern lassen sich das 3-monatige Visum und die Einladung dafür innerhalb von 2-3 Werktagen arrangieren). Nach der Ausstellung des neuen Visums können sie sofort wieder nach Russland zurückkehren. Zum Beispiel, viele EU-Bürger, die bereits eine Businessvisa-Einladung besitzen und für wenige Tage nach Helsinki oder nach Estland reisen, beantragen am dortigen russischen Konsulat ein Visum im Eilverfahren. Damit können sie innerhalb weniger Tage mit ihrem neuen Businessvisum erneut nach Russland einreisen.

Sie können gerne diese Möglichkeiten in Betracht ziehen und die für sie passendste Option auswählen. Bei Fragen nehmen Sie bitte per Email oder telefonisch Kontakt mit den Spezialisten unseres Kundenservices auf.

Ich möchte ein Businessvisum beantragen

Wir raten Ihnen dazu, diesen Beitrag zu lesen: BRussisches Businessvisum für ausländische Staatsangehörige

Russische Businessvisa-Einladungen für ausländische Staatsangehörige in Form eines Schreibens arrangieren

Eine Businessvisa-Einladung beantragen