Brauchen Sie ein Privatvisum für Russland?
Ausländische Staatsangehörige, die Freunde oder Verwandte in Russland besuchen möchten, können ein Privatvisum beantragen. Dafür ist in der Regel eine private Einladung erforderlich, die die einladende Partei nach den Bestimmungen des russischen Rechts ausstellt. Einladende Partei kann ein russischer Staatsbürger, ein ausländischer Staatsbürger mit russischer Aufenthaltserlaubnis oder eine in Russland registrierte juristische Person sein, sofern hinreichende Gründe vorliegen. Die Einladung, das vollständig ausgefüllte Visumantragsformular sowie weitere erforderliche Unterlagen werden zusammen mit der Entrichtung der Konsulatsgebühr bei der russischen Konsularbehörde eingereicht. Die Entscheidung über die Erteilung oder die Ablehnung des Visums wird innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist getroffen.
In bestimmten Fällen können nahe Verwandte russischer Staatsbürger ein Privatvisum auf der Grundlage einer schriftlichen Erklärung eines russischen Staatsbürgers erhalten, ohne dass eine Einladung des Innenministeriums erforderlich ist. Für manche Antragsteller kann ein Privatvisum jedoch die weniger zweckmäßige Lösung sein – hier erfahren Sie, warum.
Wie beantragen Sie ein Privatvisum für Russland?
Die Beantragung eines Privatvisums beginnt in der Regel mit der Ausstellung einer Einladung oder, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, einer schriftlichen Erklärung eines nahen Verwandten. Da die Beschaffung einer Einladung viel Zeit in Anspruch nehmen und zusätzliche Unterlagen erfordern kann, erwägen manche Antragsteller je nach Reisezweck, zeitlichem Rahmen und den Anforderungen der Konsularbehörde andere Visumkategorien, etwa ein Touristen- oder ein Business-Visum.
Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten keine Privatvisa und stellen keine privaten Einladungen aus. Wenn Sie Ihre Reisedokumente schneller und unkomplizierter beschaffen möchten, ist es oft bequemer, ein Touristenvisum oder ein Business-Visum zu beantragen.
Einladung für ein russisches Privatvisum
Die größte Schwierigkeit bei der Beantragung eines Privatvisums (Besuchervisums) ist meist die Einladung, die von der einladenden Partei in Russland ausgestellt werden muss. Eine private Einladung wird von der Migrationsbehörde des russischen Innenministeriums (GUWM MWD Russlands) ausgestellt. Sie wird auf der Grundlage eines Antrags auf eine Einladung für ein Privatvisum (Besuchervisum) sowie weiterer erforderlicher Unterlagen elektronisch über das System des Innenministeriums mit einer individuellen Nummer erteilt. Nach der Prüfung der Unterlagen wird eine positive oder eine ablehnende Entscheidung getroffen. Wird die Einladung abgelehnt, werden die Gründe schriftlich mitgeteilt.
Einladung durch eine natürliche Person
Eine Einladung für einen ausländischen Staatsbürger kann von einer volljährigen Person (18 Jahre oder älter) mit ständiger Registrierung in Russland oder von einem ausländischen Staatsbürger mit russischer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Die Einladung einer natürlichen Person muss notariell beglaubigt sein. Hierfür wendet sich die einladende Person an die Abteilung der GUWM MWD an ihrem Meldeort und reicht unter anderem folgende Unterlagen ein:
- Reisepass der einladenden Person;
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsbürgers;
- gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis finanzieller Garantien;
- Nachweis über die Zahlung der staatlichen Gebühr;
- gegebenenfalls Garantieerklärungen, die Unterkunft, medizinische Versorgung sowie die Ausreise des ausländischen Staatsbürgers aus Russland für den Fall von Verstößen gegen die Aufenthaltsregeln sicherstellen.
Die Bearbeitungsdauer der Einladung kann ab dem Datum der Einreichung der Unterlagen bis zu 30 Tage betragen. Hat der ausländische Staatsbürger bei früheren Reisen gegen das Migrations- oder das Verwaltungsrecht verstoßen, kann die Einladung abgelehnt werden.
Einladung durch eine juristische Person
Wird die Einladung von einer juristischen Person ausgestellt, reicht deren Vertreter die Unterlagen bei der Abteilung der GUWM MWD am Ort der Akkreditierung oder der Registrierung der Organisation ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 30 Tage. Die Liste der Unterlagen richtet sich nach den Gründen der Einladung und den Anforderungen der zuständigen Abteilung des Innenministeriums.
- Antragsformular für die Einladung;
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsbürgers.
Für welche Dauer wird ein russisches Privatvisum ausgestellt?
Die Gültigkeitsdauer und die Anzahl der Einreisen bei einem Privatvisum (Besuchervisum) hängen von der Grundlage der Ausstellung ab:
- Auf der Grundlage einer Einladung des Innenministeriums wird ein Privatvisum in der Regel für bis zu 90 Tage ausgestellt und ermöglicht eine einmalige oder zweimalige Einreise. Die Gültigkeitsdauer des Visums entspricht den in der Einladung angegebenen Daten.
- Für nahe Verwandte russischer Staatsbürger kann ein Privatvisum auf der Grundlage einer schriftlichen Erklärung eines russischen Staatsbürgers für bis zu 1 Jahr mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden. In diesem Fall darf sich der ausländische Staatsbürger ohne Pflicht zur Ausreise während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums in Russland aufhalten.
Vergewissern Sie sich vor der Einreichung der Unterlagen, dass der Reisepass des eingeladenen ausländischen Staatsbürgers mindestens sechs Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.
Migrationsregistrierung
Jeder ausländische Staatsbürger, der nach Russland einreist, muss innerhalb von 7 Werktagen die Migrationsregistrierung (Registrierung am Aufenthaltsort) vornehmen. Bei der Einreise nach Russland erhält jeder ausländische Staatsbürger eine Migrationskarte mit dem Datum des Grenzübertritts. Die aufnehmende Partei ist verpflichtet, den eingereisten ausländischen Staatsbürger nach dem vorgeschriebenen Verfahren zu registrieren. Bei Verstößen gegen die Registrierungsvorschriften können sowohl der aufnehmenden Partei als auch dem ausländischen Staatsbürger Geldstrafen auferlegt werden.
Mehr dazu: Vorübergehende Registrierung ausländischer Staatsbürger