Hilfe bei der Beantragung von Studentenvisa für Russland

Verfahren bzgl. des Visa-Einladungsschreibens für ausländische Staatsangehörige für die Einreise nach Russland

Um das für das Studentenvisum benötigte Einladungsschreiben zu erhalten, muss der/die Antragstellende zunächst mit einem Touristen-, Besucher-, oder Geschäftsvisum nach Russland einreisen und an der gegebenen Hochschuleinrichtung eine Aufnahmeprüfung bestehen oder ein Interview absolvieren. Falls in Folge dessen der/die antragstellende Student/in sich an der Hochschule einschreiben wird, müssen die zuständigen Bediensteten der gegebenen Fakultät folgende Dokumente an den Leiter/ die Leiterin der Abteilung für Pass und Visum der Hochschule abgeben:

  • Vorgehensweise bei der Aufnahme ausländischer Staatsangehörigen in 2 Exemplaren (Formular über die Vorgehensweise bei der Aufnahme ausländischer Staatsangehörigen; Formular über die Vorgehensweise bei der Aufnahme einer Gruppe von ausländischen Staatsangehörigen)
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Studenten/der ausländischen Studentin (einfach)
  • Anfrage des Instituts oder der Fakultät
  • Zahlungsnachweis über die Ausstellung eines Einladungsschreibens, das dem Studenten die Einreise in die russische Föderation ermöglichen soll (falls das Einladungsschreiben von der Federal Migration Service (FMS) ausgestellt wurde)

Der Leiter/ die Leiterin der Abteilung für Pass und Visum der Hochschule (oder die zuständigen Angestellten der Abteilung) sollten die genannten Dokumente bei der FMS einreichen, wo sie innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden. Im Falle einer positiven Entscheidung der FMS wird für den Studenten/die Studentin innerhalb von einem Monat ein Einladungsschreiben ausgestellt, welches ihm/ihr erlaubt, ein Studentenvisum zu beantragen.

Wenn die antragstellende Person, die sich an einer russischen Hochschuleinrichtung einschreiben wird, Bürger/in der EU ist und die Dauer ihres Studiums 90 Tage überschreitet, muss der Antrag auf Einladungsschreiben ebenfalls bei der FMS eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für Bürger/innen der EU ein vereinfachtes Verfahren für den Antrag auf das Einladungsschreiben möglich ist. Um von diesem zu profitieren, müssen die oben aufgelisteten Dokumente mit Ausnahme des Zahlungsnachweises eingereicht werden. Das vereinfachte Verfahren nimmt 5 Arbeitstage ab Registrierung bei der Abteilung für Pass und Visum in Anspruch. Bitte beachten Sie jedoch, dass in dem Falle das erteilte Visum nur bis zu 90 Tage gültig und nicht verlängerbar ist und sich somit nicht für internationale Student/innen eignet.

Vorschriften:

  • Vorschriften zur Ausstellung von Visa-Einladungen für ausländische Staatsangehörige
  • Vorschriften zur Inkraftsetzung neuer Verfahren zur Zulassung ausländischer Staatsangehörige
  • Bundesgesetz vom 21.04.2011 (Nr. 80-FZ) „Ergänzungen zum Artikel 13 des Bundesgesetztes ‚über den rechtlichen Status ausländischer Staatsangehörige in der Russichen Föderation‘ und zum Artikel 25.6 des Bundesgesetzes ‚über das Verfahren bei Ausreisen aus der Russischen Föderation und Einreisen in die Russische Föderation‘“.

Verfahren zur behördlichen Anmeldung ausländischer Student/innen

Die Anmeldung ausländischer Student/innen bei der Migrationsbehörde sollte ebenfalls von der Abteilung für Pass und Visum der Hochschuleinrichtung unterstützt werden. Hierfür muss der ausländischer Student/die ausländische Studentin nach der Ankunft die Abteilung kontaktieren und folgendes vorlegen :

  • Anmeldungsformular mit der Unterschrift eines designierten Bediensteten der Fakultät (Anmeldungsformular für Student/innen, Praktikant/innen und Graduierte, Anmeldungsformular für Student/innen, die Bürger/innen von GUS-Staaten sind.);
  • Ankunftsmitteilung (Formular zur Ankunftsmitteilung, Musterformular, Hinweise zum Ausfüllen des Formulars)
  • Original und Kopie des Reisepasses
  • Original und Kopie des Visums
  • Original und Kopie der Migrationskarte

Ausländische Student/innen sind verpflichtet, die Abteilung für Pass und Visum der Hochschuleinrichtung innerhalb von 7 Werktagen nach Einreise nach Russland zu kontaktieren. Ebenfalls müssen sie sich an die Abteilung wenden, wenn ihr Aufenthaltsstatus sich ändert oder wenn sie eine Verlängerung ihres Visums oder ein Visum für mehrfache Einreisen beantragen wollen.

Eine Verlängerung des Visums ist gerechtfertigt im Falle einer Verlängerung des Studien- oder Anstellungsvertrags bei ausländischen Student/innen, Graduierten und Praktikant/innen, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation bleiben möchten. Um ein Visum für mehrfache Einreisen oder eine Verlängerung des Aufenthaltes in Russland zu beantragen, muss der/die Antragstellende mindestens 20 Tage vor Ablauf seines/ihres Visums folgende Dokumente bei der Abteilung für Pass und Visum der Hochschule einreichen:

  • Antragsformular
  • Ankunftsmitteilung
  • ausgefülltes Visumantragsformular;
  • Original und 2 Kopien des Reisepasses
  • Original und Kopien aller verfügbaren russischen Visa
  • Original und Kopie der Migrationskarte
  • Original und Kopie der Ankunftsmitteilung
  • Kopie des Vertrags (für Student/innen, die unter einem Vertrag studieren), Kopie des Schreibens des Ministeriums (für Student/innen, die an einem von der Regierung finanziertes Bildungsprogramm teilnehmen) or Kopie des Arbeitsvertrags (für ausländische Lehrer/innen)
  • Krankenversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums
  • Bescheinigung des Studentenwohnheims (falls der/die Antragstellende dort wohnhaft ist)
  • 3x4 cm matte Schwarz-weiß- oder Farblichtbilder  (1 Stück bei Bürger/innen von GUS-Staaten, 3 Stücke bei Bürger/innen anderer Staaten)
  • Nachweis über die Zahlung der anfallenden staatlichen Gebühren

Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Hochschuleinrichtungen unterschiedlichen Regulierungen bzgl. Visa-Einladungen oder der behördichen Anmeldung für ausländische Student/innen folgen. Diese Seite beschreibt die etwaigen Abläufe.


Liste von Websites russischer Hochschuleinrichtungen mit Informationen zur Beantragung eines russischen Studentenvisums