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Die Migrationsregistrierung ist eine grundlegende Voraussetzung für einen legalen Aufenthalt in Russland. Ohne sie können Sie nicht legal arbeiten, Ihren Aufenthalt verlängern oder verschiedene staatliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie Ihre Unterlagen korrekt vorbereiten, sich rechtmäßig im Land aufhalten und keine Gesetzesverstöße begehen.

Wichtiger Hinweis: Vor der Registrierung bei den Migrationsbehörden muss ein ausländischer Staatsbürger ein Visum erhalten. Der erste Schritt ist, eine Touristenvisum-Einladung für Russland zu erhalten. Das geht online in nur fünf Minuten.


Was ist die Migrationsregistrierung für ausländische Staatsbürger?

Die Migrationsregistrierung ist das Verfahren, mit dem die Abteilungen des Innenministeriums der Russischen Föderation (MVD) über den Aufenthaltsort eines ausländischen Staatsbürgers im Land informiert werden. Dabei werden die Wohnadresse des Ausländers und die Dauer seines Aufenthalts in Russland erfasst.

In der Regel wird die Migrationsregistrierung von der aufnehmenden Partei übernommen – also von der Stelle, die Ihnen tatsächlich eine Unterkunft zur Verfügung stellt, etwa ein Immobilieneigentümer, ein Hotel oder ein Arbeitgeber. Sie ist dafür verantwortlich, das MVD über Ihre Ankunft und Ihre Wohnadresse zu informieren.

Wichtig ist, dass die einladende und die aufnehmende Partei nicht immer identisch sind. So kann beispielsweise ein Reiseveranstalter die Einladung für Ihr Visum ausstellen; wohnen Sie jedoch woanders (in einem Hotel, bei Freunden oder Verwandten), ist der tatsächliche Unterkunftsgeber für Ihre Migrationsregistrierung verantwortlich.

In einigen Fällen können Sie den Ablauf überwachen oder die Registrierung selbst in die Wege leiten (etwa wenn die aufnehmende Partei ihren Pflichten nicht nachkommt); die primäre rechtliche Verpflichtung liegt jedoch bei der aufnehmenden Partei.

Wenn Sie also mit einem Visum nach Russland einreisen, ist es entscheidend, im Voraus zu wissen, wo Sie wohnen werden und wer genau Ihre Migrationsregistrierung übernimmt – denn das muss nicht die Stelle sein, die Ihre Einladung ausgestellt hat.


Migrationsregistrierung und vorübergehende Registrierung: Was ist der Unterschied?

Die Migrationsregistrierung und die vorübergehende Registrierung sind unterschiedliche rechtliche Verfahren, die häufig verwechselt werden, weil sie einem ähnlichen Zweck dienen: der Erfassung des Aufenthaltsorts einer Person. Sie gelten jedoch für verschiedene Personengruppen und folgen unterschiedlichen Regeln.

Die Migrationsregistrierung gilt für ausländische Staatsbürger und Staatenlose. Die vorübergehende Registrierung (Registrierung am Aufenthaltsort) gilt für russische Staatsbürger, die sich vorübergehend außerhalb ihres Wohnsitzes aufhalten.

Für Ausländer erfüllt die Ankunftsmeldung praktisch dieselbe Funktion wie die vorübergehende Registrierung für Russen: Sie bestätigt die Wohnadresse und die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Land. Die russische Gesetzgebung verwendet dafür jedoch ausdrücklich den Begriff „Migrationsregistrierung“ und nicht „Registrierung“.

Regeln der Migrationsregistrierung gemäß Bundesgesetz Nr. 109-FZ

Das wichtigste Dokument, das das Aufenthaltsverfahren von Ausländern in Russland regelt, ist das Bundesgesetz Nr. 109-FZ „Über die Migrationsregistrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation“. Es legt die Regeln der Migrationsregistrierung, die Pflichten beider Parteien und die Anforderungen an die Übermittlung von Meldungen fest.

Nach dem Gesetz müssen Sie die Ankunftsmeldung nicht selbst einreichen; dies ist die Aufgabe der aufnehmenden Partei, also der Stelle, die Ihnen die Unterkunft zur Verfügung stellt (beispielsweise ein Hotel, ein Vermieter, ein Arbeitgeber oder eine Privatperson). Die aufnehmende Partei muss die MVD-Abteilungen über Ihre Ankunft und Ihre tatsächliche Wohnadresse informieren.

Dennoch ist es wichtig, dass Sie prüfen, ob die Registrierung tatsächlich erfolgt ist. In der Praxis bedeutet das: Sie sollten eine Bestätigung Ihrer Migrationsregistrierung erhalten und sicherstellen, dass darin Ihre tatsächliche Wohnadresse angegeben ist.

Wichtig! Ein besonderer Punkt: Das Gesetz verbietet die fiktive Registrierung. Das bedeutet, Sie müssen tatsächlich an der in der Meldung angegebenen Adresse wohnen. Erfolgt die Registrierung nur formell, ohne dass Sie tatsächlich an dieser Adresse leben, gilt dies als Verstoß und kann zu administrativer oder sogar strafrechtlicher Haftung führen – sowohl für die aufnehmende Partei als auch, in manchen Fällen, für den ausländischen Staatsbürger.

Wenn Sie nach Russland reisen, ist es daher unerlässlich, im Voraus zu klären, wo Sie wohnen und wer genau Ihre Migrationsregistrierung übernimmt – und jegliche Schemata der fiktiven Registrierung strikt zu vermeiden.


Fristen für die Migrationsregistrierung ausländischer Staatsbürger

Für die meisten ausländischen Staatsbürger ist die aufnehmende Partei verpflichtet, innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum der Ankunft am Aufenthaltsort eine Meldung zu übermitteln. In Hotels und anderen Unterkunftseinrichtungen muss die Meldung innerhalb eines Arbeitstages eingereicht werden. Diese Frist gilt für die meisten Ausländer, die mit Visum oder im visafreien Verfahren nach Russland einreisen.

  • 15 Tage für Staatsbürger Tadschikistans und Usbekistans;
  • 30 Tage für Staatsbürger der Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion: Armenien, Kasachstan und Kirgisistan;
  • 90 Tage für Staatsbürger von Belarus.

Diese verlängerten Fristen sind durch internationale Verträge und Vereinbarungen zwischen den Staaten vorgesehen.

Sonderfristen gelten für hochqualifizierte Fachkräfte (HQS). Sie und ihre Familienangehörigen können eine Ankunftsmeldung innerhalb von 90 Kalendertagen nach der Einreise nach Russland einreichen. Ist eine HQS bereits bei den Migrationsbehörden des Landes registriert und wechselt den Aufenthaltsort, darf die Meldung an die neue Adresse innerhalb von 30 Kalendertagen eingereicht werden. Diese Regeln gelten auch für die Familienangehörigen der Fachkraft.

Wechseln Sie während einer Reise durch Russland Ihren Aufenthaltsort, beachten Sie bitte, dass Ihre Migrationsregistrierung nicht automatisch übertragen wird. Sie muss an der neuen Adresse neu ausgestellt werden. Das bedeutet, dass die neue aufnehmende Partei eine Ankunftsmeldung bei den MVD-Abteilungen einreichen muss.

Ihre aktuelle Migrationsregistrierung wird aufgehoben, wenn Sie:

  • an eine andere Adresse umziehen;
  • in ein Hotel, Sanatorium, Wohnheim oder eine andere Unterkunftseinrichtung einziehen;
  • Russland verlassen;
  • das Ende Ihres zulässigen Aufenthalts- oder Registrierungszeitraums erreichen.

Halten Sie sich vorübergehend weniger als 30 Tage von Ihrer registrierten Adresse entfernt auf, ist in der Regel keine neue Registrierung erforderlich. Leben Sie jedoch tatsächlich länger an einer neuen Adresse, müssen Sie eine neue Migrationsregistrierung beantragen – in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Ankunft.

Wichtig sind auch die Besonderheiten des Aufenthalts in Hotels: Wenn Sie in ein Hotel oder eine ähnliche Einrichtung einziehen, übernimmt die Verwaltung Ihre Migrationsregistrierung. Nach dem Auschecken wird diese Registrierung aufgehoben. Kehren Sie danach in eine Wohnung oder zu einem privaten Gastgeber zurück, müssen Sie sich an dieser Adresse erneut registrieren.


So beantragen Sie die Registrierung über Gosuslugi (Staatliche Dienste)

Die Migrationsregistrierung kann online über das Portal Gosuslugi beantragt werden; das Verfahren dauert in der Regel etwa 10 Minuten. Wichtig zu wissen: Die Meldung über das Portal muss von der aufnehmenden Partei eingereicht werden, nicht vom ausländischen Staatsbürger. Für die Beantragung werden hochwertige Scans oder Fotos der Unterlagen des Ausländers sowie Angaben zur Wohnfläche benötigt.

  1. Öffnen Sie im Menü „Weitere“ den Punkt „Meldungen über die Ankunft und Abreise von Ausländern“.
    Schritt 1: Meldungen über die Ankunft und Abreise von Ausländern auf Gosuslugi Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  2. Bereiten Sie Scans oder Fotos der Unterlagen vor und starten Sie das Meldeverfahren.
    Schritt 2: Vorbereitung der Unterlagen für die Migrationsregistrierung auf Gosuslugi Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  3. Wählen Sie die Aufgabe „Ausländer registrieren“.
    Schritt 3: Auswahl der Aufgabe „Ausländer registrieren“ Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  4. Geben Sie an, wen Sie registrieren möchten.
    Schritt 4: Festlegung der zu registrierenden Person Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  5. Bestätigen Sie, ob der Ausländer einen Arbeitsvertrag hat.
    Schritt 5: Bestätigung des Arbeitsvertrags des Ausländers Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  6. Wählen Sie das Dokument aus, das den legalen Aufenthalt des Ausländers in Russland bestätigt.
    Schritt 6: Auswahl des den Aufenthalt in Russland bestätigenden Dokuments Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  7. Geben Sie das Land an, aus dem der Ausländer eingereist ist.
    Schritt 7: Angabe des Herkunftslandes des Ausländers Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  8. Geben Sie an, ob der Ausländer über eine Migrationskarte verfügt.
    Schritt 8: Angabe zur Migrationskarte des ausländischen Staatsbürgers Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  9. Prüfen Sie die erforderlichen Unterlagen und fahren Sie mit der Antragstellung fort.
    Schritt 9: Fortsetzung der Antragstellung auf Gosuslugi Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  10. Füllen Sie das Formular auf Russisch und Englisch aus.
    Schritt 10: Ausfüllen des Formulars zur Migrationsregistrierung Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  11. Wählen Sie das Ausweisdokument.
    Schritt 11: Auswahl des Ausweisdokuments des Ausländers Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  12. Geben Sie die Angaben zum Dokument ein.
    Schritt 12: Eingabe der Passdaten in den Antrag Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  13. Geben Sie den Einreisezweck an.
    Schritt 13: Angabe des Einreisezwecks nach Russland Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  14. Geben Sie die Angaben zur Migrationskarte ein.
    Schritt 14: Eingabe der Migrationskartendaten Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  15. Geben Sie die Aufenthaltszeiträume an.
    Schritt 15: Angabe der Aufenthaltszeiträume in der Russischen Föderation Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  16. Laden Sie die Unterlagen des Ausländers hoch.
    Schritt 16: Hochladen von Scans des Reisepasses des Ausländers Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  17. Laden Sie die Migrationskarte hoch.
    Schritt 17: Hochladen eines Scans der Migrationskarte Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  18. Laden Sie, falls vorhanden, den Arbeitsvertrag hoch.
    Schritt 18: Hochladen des Arbeitsvertrags auf Gosuslugi Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  19. Laden Sie Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft hoch (falls vorhanden).
    Schritt 19: Hochladen von Verwandtschaftsdokumenten Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  20. Fügen Sie die Unterlagen der aufnehmenden Partei hinzu.
    Schritt 20: Hinzufügen der Unterlagen der aufnehmenden Partei Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  21. Laden Sie den Reisepass der aufnehmenden Partei hoch.
    Schritt 21: Hochladen des Reisepasses der aufnehmenden Partei Zum Vergrößern auf das Foto klicken
  22. Senden Sie den Antrag an das MVD.
    Schritt 22: Übermittlung des Antrags an das MVD über Gosuslugi Zum Vergrößern auf das Foto klicken

Welche Unterlagen werden für die Migrationsregistrierung benötigt?

Für die Registrierung muss die aufnehmende Partei eine Ankunftsmeldung einreichen und die erforderlichen Unterlagen beifügen. Diese lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: Ihre Unterlagen als ausländischer Staatsbürger und die Unterlagen der aufnehmenden Partei (der Stelle, die Ihnen die Unterkunft zur Verfügung stellt).

In der Regel werden folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument des Ausländers;
  • Migrationskarte, die bei der Einreise nach Russland ausgestellt wird;
  • ein Dokument, das Ihren legalen Aufenthalt bestätigt (z. B. ein Visum, sofern für die Einreise erforderlich);
  • der abtrennbare Teil der vorherigen Ankunftsmeldung, falls der Ausländer bereits registriert war;
  • die tatsächliche Wohnadresse in Russland.

In manchen Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, etwa ein Mietvertrag für die Wohnung oder Verwandtschaftsnachweise, wenn Familienangehörige registriert werden.

Die aufnehmende Partei stellt Folgendes bereit:

  • den Reisepass der aufnehmenden Partei (wenn es sich um eine Privatperson handelt);
  • ein Dokument, das das Recht zur Nutzung der Wohnfläche bestätigt, etwa ein Eigentumsnachweis oder ein Mietvertrag;
  • das ausgefüllte Formular der Ankunftsmeldung.

Vergessen Sie nicht: Für ein Visum ist eine Krankenversicherung verpflichtend. Sie können online eine Krankenversicherung für das Visum abschließen.

Liegen Ihre Unterlagen in einer Fremdsprache vor, muss ihnen eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische beigefügt werden. Diese Anforderung gilt für Heiratsurkunden und andere Dokumente, die bei den Migrationsbehörden eingereicht werden.


Meldung zur Migrationsregistrierung und ihre Verlängerung

Die Ankunftsmeldung ist das wichtigste Dokument, das bestätigt, dass Sie in Russland an einer bestimmten Adresse legal registriert sind. Nach der Übermittlung der Meldung erhält die aufnehmende Partei den abtrennbaren Teil des Formulars mit dem Annahmestempel. Dieses Dokument müssen Sie als Nachweis Ihrer Migrationsregistrierung aufbewahren.

Wichtig: Für jeden ausländischen Staatsbürger wird eine eigene Meldung ausgestellt, auch für Kinder. Alle darin enthaltenen Angaben müssen vollständig mit Ihren Unterlagen übereinstimmen – einschließlich Nachname, Passnummer, Wohnadresse und Aufenthaltsdauer. Fehler, Korrekturen oder Abkürzungen können dazu führen, dass die Meldung abgelehnt oder die Registrierung fehlerhaft bearbeitet wird.

Ändern sich die Bedingungen Ihres legalen Aufenthalts in Russland (etwa wenn ein Visum, eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvertrag verlängert wird), müssen Sie die Migrationsregistrierung unter Umständen erneut durchführen. In diesem Fall übermittelt die aufnehmende Partei eine neue Meldung an das MVD. Das Verfahren entspricht im Wesentlichen der Erstantmeldung und erfordert denselben Satz an Unterlagen. Für Sie ist es daher entscheidend, nicht nur eine Registrierungsbestätigung zu erhalten, sondern auch die Gültigkeit Ihrer Unterlagen und die zulässigen Aufenthaltsfristen im Blick zu behalten.


Staatsgebühr für die Migrationsregistrierung

Seit dem 1. September 2025 ist die Migrationsregistrierung für ausländische Staatsbürger in Russland kostenpflichtig. Entsprechende Änderungen wurden im Steuerrecht und in den Migrationsregeln vorgenommen.

Die Staatsgebühr für die Registrierung eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen am Aufenthaltsort beträgt 500 Rubel. Bisher war das Verfahren der Ankunftsmeldung kostenlos; jetzt ist es erforderlich, bei der Einreichung der Unterlagen die Staatsgebühr zu entrichten und den Zahlungsnachweis beizufügen. Ohne Zahlungsbeleg kann der Antrag abgelehnt werden.

Die Zahlung erfolgt vor der Übermittlung der Ankunftsmeldung, in der Regel über eine Bank, das Portal Gosuslugi oder andere Zahlungsdienste. Der Zahlungsbeleg wird in das Dokumentenpaket aufgenommen, das die aufnehmende Partei an die MVD-Abteilung sendet. Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor. So wird beispielsweise keine Gebühr erhoben, wenn Ausländer registriert werden, die in Hotels, Krankenhäusern oder bestimmten anderen Unterkunftseinrichtungen wohnen.


Abmeldung von der Migrationsregistrierung

Die Migrationsregistrierung wird in folgenden Fällen aufgehoben:

  • bei Abreise des Ausländers vom Aufenthaltsort;
  • bei Registrierung an einer neuen Adresse in Russland;
  • bei Ausreise des ausländischen Staatsbürgers aus Russland;
  • im Todesfall des Ausländers oder bei gerichtlicher Todeserklärung.

Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort in Russland verlassen, muss die aufnehmende Partei die MVD-Behörden über Ihre Abreise informieren. Dazu wird der abtrennbare Teil des Formulars der Ankunftsmeldung verwendet, um Ihr Abreisedatum anzugeben. In der Regel wird diese Meldung spätestens zwei Tage nach Ihrer Abreise übermittelt und kann über das Portal Gosuslugi eingereicht werden.

Wenn Sie in einem Hotel, Sanatorium, Krankenhaus oder einer anderen Unterkunftseinrichtung übernachtet haben, ist die Verwaltung verpflichtet, das MVD spätestens bis zum Mittag des Tages nach Ihrem Auschecken über Ihre Abreise zu informieren.

Bei der Ausreise aus Russland ist in der Regel keine gesonderte Meldung erforderlich. Informationen über das Überschreiten der Grenze werden von den Grenzbehörden direkt an das System der Migrationsregistrierung übermittelt, und die Abmeldung erfolgt automatisch.


Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln der Migrationsregistrierung in Russland

Die Haftung für Verstöße gegen die Migrationsgesetzgebung ist im Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation festgelegt (vor allem in den Artikeln 18.8 und 18.9). Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, wer die Regeln verletzt hat: der Ausländer oder die aufnehmende Partei.

Verstoßen Sie gegen die Regeln der Migrationsregistrierung, etwa wenn Sie an einer anderen Adresse wohnen als der angegebenen, droht Ihnen ein Ordnungsgeld:

  • von 2.000 bis 5.000 Rubel in den meisten Regionen Russlands;
  • von 5.000 bis 7.000 Rubel in Städten von föderaler Bedeutung (Moskau, St. Petersburg sowie die Gebiete Moskau und Leningrad).

In manchen Fällen kann zu dem Bußgeld eine administrative Ausweisung aus Russland hinzukommen. Dies ist besonders bei wiederholten Verstößen oder erheblicher Überschreitung der Aufenthaltsdauer wahrscheinlich.

Auch die Stellen, die verpflichtet sind, dem Staat die Ankunft des Ausländers zu melden (Immobilieneigentümer, Arbeitgeber, Organisationen), tragen die Verantwortung. Diese Bußgelder betragen:

  • 2.000–4.000 Rubel für Privatpersonen;
  • 40.000–50.000 Rubel für Amtsträger;
  • 400.000–500.000 Rubel für juristische Personen.

Haben Sie Schwierigkeiten mit den Formalitäten?

Um Bußgelder und Fehler bei der Migrationsregistrierung zu vermeiden, nutzen Sie unseren vollständigen Visumsservice.

Schritt-für-Schritt-Anleitung und Hilfe bei der Visabeschaffung

Beliebte Fragen und Antworten

Die Registrierung eines ausländischen Staatsbürgers an einer Büroadresse oder auf einer Baustelle ist möglich, wenn dies sein tatsächlicher Aufenthaltsort ist und dort tatsächlich eine Unterkunft organisiert wird. Stellt der Arbeitgeber auf dem Gelände des Büros oder der Baustelle einen Wirtschaftsraum, ein Wohnheim, einen vorübergehend eingerichteten Container oder einen anderen ausgestatteten Wohnplatz zur Verfügung, hat die aufnehmende Partei das Recht, eine Ankunftsmeldung an die MVD-Abteilung zu senden. Allerdings müssen die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung der Räumlichkeiten nachgewiesen und grundlegende Wohnanforderungen erfüllt sein. Die bloß formelle Angabe einer Adresse ohne tatsächlichen Aufenthalt ist unzulässig, da eine solche Registrierung als fiktiv gelten und zu rechtlicher Haftung führen kann.

Ein Ausländer hat das Recht, seine Migrationsregistrierung selbst vorzunehmen, wenn er keine aufnehmende Partei hat oder wenn er Eigentümer der Wohnfläche ist und dort tatsächlich lebt. Eine eigenständige Einreichung ist auch in Fällen möglich, die durch besondere Rechtsnormen erlaubt sind (etwa für bestimmte Personengruppen, die ohne aufnehmende Partei leben). In solchen Situationen wird die Meldung persönlich bei der MVD-Abteilung oder über autorisierte Dienste nach dem festgelegten Verfahren eingereicht.

Kinder ausländischer Staatsbürger müssen unabhängig von ihrem Alter separat registriert werden. Jeder ausländische Staatsbürger, auch Minderjährige, unterliegt der individuellen Registrierung, sodass für ein Kind eine separate Ankunftsmeldung ausgefüllt wird. Selbst wenn das Kind bei seinen Eltern lebt, wird es als eigenständige Person behandelt. Die Registrierungsfristen unterscheiden sich nicht von den üblichen.

Wenn Sie zum Arbeiten nach Russland kommen, ist es wichtig zu verstehen, dass nicht nur Sie für die Korrektheit Ihrer Migrationsregistrierung verantwortlich sind, sondern auch Ihr Arbeitgeber.

Nach dem Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation kann ein Geschäftsführer als Amtsträger haftbar gemacht werden, wenn das Unternehmen:

  • keine Ankunftsmeldung für einen ausländischen Mitarbeiter übermittelt hat;
  • die Registrierungsfristen verletzt hat;
  • falsche Angaben gemacht hat;
  • andere Verstöße gegen die Regeln der Migrationsregistrierung begangen hat.

In solchen Fällen kann das Bußgeld für einen Amtsträger mehrere zehntausend Rubel betragen (je nach konkretem Artikel und Region; in Moskau, St. Petersburg und den jeweiligen Gebieten sind die Sanktionen deutlich höher).

Bei Handlungen im Zusammenhang mit einer fiktiven Registrierung kann der Geschäftsführer strafrechtlich haftbar gemacht werden. Neben Bußgeldern sind die Aussetzung der Tätigkeit des Unternehmens, das Verbot der Amtsausübung sowie schwerwiegende Reputations- und Steuerfolgen möglich.

Die rechtzeitige Zahlung der Gebühren für ein Arbeitspatent ist eine zwingende Voraussetzung für legalen Aufenthalt und Arbeit sowie die wichtigste Grundlage für die Verlängerung der Migrationsregistrierung. Ohne Zahlung für das Patent ist eine Verlängerung nicht möglich.

Die Migrationsregistrierung kann auch dann vorgenommen werden, wenn die aufnehmende Partei die Wohnung vom Eigentümer mietet, sofern rechtliche Grundlagen für den Aufenthalt in diesen Räumlichkeiten vorliegen.